Datenschutzordnung
§ 1 Erhebung und Speicherung von Mitglieder-Daten
Personenbezogenen Daten werden im Verein Ausschließlich durch die Mitglieder des Vorstands erfasst und datentechnisch verarbeitet.
§ 2 Verwendungszweck personenbezogener Daten
- Entgegennahme des Mitgliedsantrags
- Prüfung der Einwilligung des Betroffenen
- Entgegennahme der Eintrittserklärung des Betroffenen
- DV-technische Erfassung der Daten in der Mitgliederverwaltung
§ 3 Betroffene Personen
Erfasst und verwaltet werden ausschließlich Daten von Vereinsmitgliedern
§ 4 Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Daten zu Vereinsmitgliedern werden erhoben:
- Name, Vorname, Anrede, Titel
- Anschrift (PLZ, Ort Straße, Hausnummer, ggf. Ergänzung)
- Kontaktdaten (Telefonnummer, Mail-Adresse)
- Geburtsdatum
- ggf. Bankverbindung (für den Fall der Beitragszahlung per Bankeinzug)
§ 5 Weitergabe personenbezogener Daten
Als Mitglied des Deutschen Harmonika Verbandes ist der Verein verpflichtet, Daten an den Dachverband zu übermitteln. Diese Daten umfassen Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie zusätzlich die Funktion bei Vorstandsmitgliedern.
Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist nicht statthaft.
§ 6 Löschfristen
Personenbezogene Daten werden vom Verein nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
Für den Fall, dass Mitgliedsbeiträge per Bankeinzug erhoben werden, werden Rechnungsdaten und Daten von Bankeinzügen 10 Jahre aufbewahrt (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) und danach gelöscht.
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen
Personenbezogene Daten werden ausschließlich auf den PCs der Vorstandsmitglieder gespeichert. Für die Speicherung ist jeweils ein ausreichender Zugangsschutz einzurichten.