Vereinsordnung

 

§ 1 Mitgliederversammlung

Die zentralen Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in der Vereinssatzung beschrieben. Für die Planung und Durchführung sind weitere Punkte vorzusehen.

  1. 1.Jahreshauptversammlung

Die Einladung zur Jahreshauptversammlung muss folgende Punkte enthalten:

  • Bericht des Vorstands
  • Bericht des Kassenwarts
  • Bericht der Revisoren
  • Bericht des Musiklehrers/Dirigenten
  • Entlastung des Vorstandes
  • Neuwahlen (Vorstand im Wahljahr)
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und Anträge der Mitglieder, die beim Vorstand schriftlich eingereicht werden müssen

§ 2 Wahlordnung

  1. Die Durchführung einer Wahl innerhalb der Mitgliederversammlung erfolgt nach den in der Vereinssatzung festgelegten Kriterien.
  2. Vor der Wahl wird zunächst von den anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitgliedern ein Wahlleiter gewählt. Diesem obliegt die organisatorische Durchführung der Wahlprozedur. Er erstellt nach dem Abschluss der Wahl ein Wahlprotokoll, welches beinhaltet
  • die Namen der Kandidaten
  • die Ergebnisse
  • Wahldatum und -ort
  1. Wahlen erfolgen durch Handaufheben, wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht. Schriftliche Abstimmungen müssen erfolgen, wenn zwei oder mehr Mitglieder kandidieren oder es 5 oder mehr Mitglieder verlangen.
  2. Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem Versammlungsleiter schriftlich vorliegt.

§ 3 Beitragsordnung

  1. 1.Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und sonstige Gebühren werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach Alter und Familienstand gestaffelt. Folgende Jahres-Beiträge sind von den Mitgliedern jeweils zum Jahresbeginn im Voraus zu entrichten:

1. für aktive Mitglieder bis zur   Vollendung des 12. Lebensjahres (Kinder) 18,00 €
2. für passive Mitglieder bis zur   Vollendung des 18. Lebensjahres (Kinder und Jugendliche) 18,00 €
3. für aktive Mitglieder ab dem 13.   bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Jugendliche) und für Auszubildende,   Zivil- oder Wehrdienstleistende sowie Studenten bis zur Vollendung des 25.   Lebensjahres 30,00 €
4. für passive Mitglieder ab 18   Jahren (Erwachsene) 30,00 €
5. für aktive Mitglieder ab 18 Jahren   (Erwachsene) 48,00 €
6. Familienmitgliedschaft 78,00 €

Die Beitragspflicht beginnt in dem Monat, in dem das Mitglied sich schriftlich angemeldet hat.

1a. Spielgruppenbeitrag für aktive Mitglieder

Mitspieler in einem der Orchester oder in einer Spielgruppe zahlen einen Beitrag zur Deckung der Kosten, die durch Dirigat und Probenraummieten entstehen.

Folgende Beiträge sind pro Monat zu entrichten:

- für Erwachsene 5,00 €
- für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie   Schüler, Auszubildende und Studenten bis 25 Jahre

3,00 €

- für Familien wird der Maximal-Beitrag festgesetzt   auf 8,00 €
- Ensemble-Mitspieler, die keine Dirigentenkosten verursachen,   zahlen
     einen reduzierten Beitrag von

3,00 €

Der Orchesterbeitrag wird ab dem 01.04.2015 erhoben.

  1. 2.Aussetzung der Beitragspflicht

Eine Aussetzung der Beitragspflicht kann nur nach Beschlussfassung durch den Vorstand erfolgen, wenn hierfür ein schriftlicher Antrag beim Vorstand gestellt wurde

  1. bei vorübergehendem Wegzug aus beruflichen Gründen
  2. bei vorübergehendem Wegzug wegen Ausbildung
  3. bei akuter Erkrankung
  4. bei Ausübung von Zivildienst oder Bundeswehr

Die Aussetzung kann maximal für die Dauer von einem Jahr (Ausnahme: Wehr- und Zivildienst) und mindestens für drei Monate gewährt werden, wenn der Mitgliedschaft keine Kündigung ausgesprochen wird. Andernfalls wird der ausgesetzte Beitrag nachgefordert.

  1. 3.Zahlungsmodus

Der durch die Mitgliederversammlung festgelegte Beitrag ist durch Einrichtung eines Dauerauftrages oder konstante und regelmäßige Überweisung zu entrichten.

  1. 4.Mahngebühren

Die erste Mahnung erfolgt bei Ausstand von drei Monatsbeiträgen, die zweite und dritte Mahnung wird nach jeweils drei weiteren Wochen versandt. Die dritte Mahnung erfolgt per Einschreiben (bei Bedarf mit Rückschein) und beinhaltet den Hinweis auf mögliche gerichtliche Schritte, falls der ausstehende Betrag nicht bezahlt wird.

Für die zweite Mahnung wird eine Pauschalgebühr i. H. v. Euro 5,- , bei der dritten Mahnung i. H. v. Euro 10,- erhoben. Die Pauschalgebühr beinhaltet nur Schreib -, Material- und entstandene Portogebühren.

§ 4 Musikleiterhonorar

Das Honorar des Musiklehrers und Dirigenten richtet sich nach der Gruppenstärke und der fachlichen Qualifikation. Spezielle Regelungen können vom Vorstand beschlossen werden. Eine leistungsbezogene Honorierung ist möglich.

§ 5 Ausschüsse

Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebiete Ausschüsse einsetzen. Sie sind bei der Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben gebunden. Vorsitzender der Ausschüsse ist ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, der diese Funktion fallweise auf ein anderes Mitglied übertragen kann.

§ 6 Ehrungen

  1. Für außerordentliche Verdienste um den Verein kann ein aktives oder passives Mitglied durch eine Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt werden. Für den Beschluss ist eine 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Entziehung der Ehrenmitgliedschaft kann nur durch eine ordentliche Mitgliederversammlung ausgesprochen werden.
  2. Mitglieder und andere Personen, die sich besondere Verdienste um die Musik oder den Verein erworben haben, können durch den Vorstand besonders ausgezeichnet werden.
  3. Der Vorstand kann durch den Beschluss von ihm verliehene Ehrenzeichen wieder aberkennen.

§ 7 Mitgliederförderung

Zuschüsse zu Seminaren, Fort- und Weiterbildungen, die dem Vereinszweck entsprechen, können auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Darüber entscheidet der Vorstand.

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